Datum: 13.01.22 Verfasser: Wolfgang WeberLiebe Sportfreunde,aufgrund von Nachfragen weise ich darauf hin, dass nach § 11 Abs 2a der Coronaschutzverordnung eine zusätzliche Testung nicht erforderlich ist, wenn nach der vollständigen Schutzimpfung eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erfolgt ist. Eine Teilnahme am Punktspielbetrieb ist unmittelbar nach Durchführung der Auffrischungsimpfung, also ggfs. noch am selben Tag zulässig.Mit sportlichen GrüßenWolfgang Weber1. Vors. TTKV Lauenburg |